Hörgeräte-Preise – Wie viel kostet ein gutes Hörgerät?

Sie möchten sich über aktuelle Hörgeräte-Preise informieren? Bei über 1’000 Hörgeräten auf dem Schweizer Markt, variierender Dienstleistungspauschalen und Kostenübernahme der Versicherungen ist eine exakte Preisangabe abhängig von vielen Faktoren. Momentan liegen die Preise für gute Hörgeräte in der Schweiz zwischen 1’200 und 4’500 Franken pro Ohr.

Sollte die IV oder die AHV Ihre Hörgeräte bezuschussen, reduziert sich dieser Preis um bis zu 840 Franken pro Hörgerät.

Durch angemessene Pflege und regelmäßige Wartung können unsere Hörgeräte problemlos eine Lebensdauer von 3-7 Jahren oder sogar länger erreichen. Wir stehen Ihnen gerne mit fachkundiger Beratung zur Seite, um Sie dabei zu unterstützen, dieses Ziel zu verwirklichen.

Ihr Hörerlebnis liegt uns am Herzen, und wir helfen Ihnen gerne dabei, das Beste aus Ihren Hörgeräten herauszuholen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die grundsätzliche Preisgestaltung für Hörgeräte vor. So können Sie sich einen Überblick über die Preise und den Leistungsumfang der jeweiligen Hörgeräte-Klassen verschaffen. Für eine genaue Auskunft treten Sie einfach telefonisch mit uns in Kontakt. Wir informieren Sie gerne und finden das passende Hörgerät in der von Ihnen vorgegebenen Preisklasse.

Inhaltsverzeichnis
  • Hörgeräte-Preise & -Funktionen
  • Preisklassen & Lebensstil
  • Preis-Oberklasse
  • Preis-Mittelklasse
  • Preis-Basisklasse
  • Was zahlen Krankenkassen für Hörgeräte?
  • Hörgeräte finanzieren
  • Kann man Hörgeräte von der Steuer absetzen?

Hörgeräte-Preise und -Funktionen

Hörgeräte-Preise

Wir unterscheiden zwischen drei Hörgeräte-Preisklassen: Oberklasse, Mittelklasse und Basisklasse.
Unabhängig von der gewählten Klasse können Sie sich auf exzellenten Klang und klare Sprachverständlichkeit verlassen. Die Preise für die Hörgeräte richten sich nach den individuellen Funktionen.

Der Endpreis der Hörgeräteversorgung kann je nach den gewünschten Features variieren. In der Oberklasse bewegen sich die Kosten pro Hörgerät zwischen 2’300 und 3’600 Franken, in der Mittelklasse zwischen 1’800 und 2’300 Franken und in der Basisklasse von 1’000 bis 1’800 Franken.

Zudem könnte der Preis abhängig von Ihrer Sozialversicherung und Ihrem Hörverlust um bis zu 840 Franken reduziert werden. Bei uns erhalten Sie nicht nur ein hochwertiges Hörgerät, sondern auch eine umfassende Betreuung. Unsere qualifizierten Mitarbeiter sorgen dafür, dass Ihre Hörgeräte optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden und auch in Zukunft perfekt funktionieren.

Ihr Lebensstil bestimmt die Auswahl

Der Preis Ihrer Hörgeräte orientiert sich an den Zusatzfunktionen. Das für Sie perfekte Hörgerät sollte Ihren Anforderungen entsprechen und sich nahtlos in Ihren Lebensstil einfügen. Verbringen Sie viel Zeit zu Hause und pflegen einen ruhigen Lebensstil? Dann kann ein Hörgerät aus der Basisklasse bereits die richtige Lösung für Sie sein. Wenn Sie sehr aktiv sind, sich oft in Gruppen aufhalten oder ins Theater oder auf Konzerte gehen, bieten Ihnen Hörgeräte aus der Oberklasse möglicherweise das beste Hörerlebnis. Erfahren Sie mehr über Hörgeräte, Bauformen und Hersteller.

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Preis-Oberklasse

CHF 2'300 bis CHF 3'600

Die Preise für Hörgeräte der oberen Klasse liegen nach Abzug der gesetzlichen Zuzahlung von der Versicherung bei circa 2’300 Franken bis 3’600 Franken pro Gerät.

Dafür bekommen Sie ein Gerät, das Ihnen selbst in schwierigsten Hörsituationen den grösstmöglichen Hörkomfort bietet. So können Sie beispielsweise auch Gesprächen bei Restaurantbesuchen und auf Familienfesten mühelos folgen.

Folgende weitere Leistungsmerkmale können Sie bei einem Hörgerät der Oberklasse erwarten: Viele Designs, unter anderem auch nahezu unsichtbare Mini-Hörgeräte Bessere Raumorientierung durch Rundum-Hören Modelle mit wiederaufladbarem Akku Multimediale Anwendungsmöglichkeiten (z. B. TV oder Handy)

Kurz vorgestellt:

Signia Silk


Das Signia Silk zählt zu den kleinsten Hörgeräten der Welt. Es sitzt nahezu unsichtbar im Ohr und ist mit modernster Technik ausgestattet: Das integrierte Mikrofon greift Schallwellen aus der Umgebung auf und reduziert Hintergrundgeräusche und Echos automatisch.

Über die dazugehörige App können Sie Ihre Hörgeräte mit dem Smartphone verbinden und Einstellungen am Hörgerät vornehmen – ganz diskret.

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Preis-Mittelklasse

CHF 1'800 bis CHF 2'300

Die Kosten für ein Hörgerät der Mittelklasse liegen vor Abzug der gesetzlichen Zuzahlung bei etwa 1’800 Franken bis 2’300 pro Gerät. Dafür bekommen Sie ein zuverlässiges Gerät, das Sie auch unterwegs nicht im Stich lässt und dazu mit vielen automatischen Funktionen aufwartet. Folgende Leistungsmerkmale gelten für Hörgeräte der Mittelklasse:

  • Kabellose Verbindung mit externen Audioquellen
  • Sprache wird erkannt und hervorgehoben
  • Problemloses Richtungshören

Preis-Basisklasse

CHF 1'000 bis CHF 1'800

Hörgeräte der Basisklasse liegen preislich vor Abzug der gesetzlichen Zuzahlung bei circa 1’000 Franken bis 1’800 Franken pro Gerät. Das Hörgerät gibt Ihnen die Mindestunterstützung, die Sie bei einem Hörverlust benötigen. Insbesondere wenn Sie sich häufig daheim aufhalten, ist ein Hörgerät der Basisklasse bereits ein grosser Zugewinn – aktive Menschen hingegen sind in der Regel mit einem Gerät einer höheren Preisklasse besser bedient. Folgende Merkmale zeichnen Hörgeräte der Basisklasse aus:

  • Moderne Digitaltechnik
  • Störgeräuschunterdrückung (Gerät pfeift nicht)
  • Mehrere einstellbare Hörprogramme

 

Was zahlen Versicherungen für Hörgeräte?

Die Kostenübernahme variiert je nach Versicherung und Hörverlust. Die AHV bezuschusst zwei Hörgeräte mit insgesamt CHF 1‘237.50bei einem Hörverlust von mindestens 35%. Für ein Hörgerät ist es entsprechend die Hälfte. Den Anspruch auf einen Zuschuss haben Sie hier alle 5 Jahre. Da ein Hörverlust mit 35% bereits sehr fortgeschritten ist, entscheiden sich die meisten Kunden bei audibene bereits früher und ohne Zuschuss aktiv zu werden, um ein deutliches Plus an Lebensqualität zu sichern.

Die IV bezuschusst zwei Hörgeräte mit insgesamt CHF 1‘650 und das bereits bei einem Hörverlust von 20%. Auch hier ist es für ein Hörgerät die Hälfte. Den Anspruch auf einen Zuschuss haben Sie alle 6 Jahre. Sollten Sie in der Vergangenheit bereits den höheren IV Zuschuss beansprucht haben, bleibt Ihnen dieser auch bei Folgezuschüssen im Rentenalter erhalten.

Kann ich mein Hörgerät versichern?

Hörgeräte verloren oder beschädigt – was nun? In Kooperation mit der i-surance AG bieten wir Ihnen den Rundum-Schutz für Ihr Hörgerät – den audibene Hörgeräte-Schutzbrief. Bei Verlust, Diebstahl, Bruch oder Schäden durch Wasser ist der Schaden über diese Versicherung abgedeckt. Die Versicherungsprämie zahlen Sie ganz bequem jährlich per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Service ist für alle Hörgeräteklassen verfügbar. Fragen Sie hierzu einfach Ihren persönlichen audibene-Berater – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Hörgeräte finanzieren: Bequem, simpel und flexibel mit audibene

Innovative und leistungsfähige Hörgeräte bedürfen häufig einer Zuzahlung. audibene möchte gerne jedem Menschen ermöglichen „einfach gut zu hören“. Dafür bieten wir flexible und zinsfreie Ratenzahlungen für alle von uns angebotenen Hörgeräte. Gehen Sie keine Kompromisse ein, wenn es um Ihr Gehör geht. Entscheiden Sie sich für die für Sie passenden Hörsysteme und sprechen Sie uns auf unsere Finanzierungsangebote an. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Unser aktuelles Angebot für Sie:
6 monatliche Raten beim Kauf von einem Hörgerät
12 monatliche Raten beim Kauf von zwei Hörgeräten

Sollte das für Sie passende Angebot nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne am Telefon darauf an. Wir sind flexibel und erstellen gerne ein weiteres Angebot für Sie.

Kann man Hörgeräte von der Steuer absetzen?

Hörgeräte sind grundsätzlich als aussergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Entscheidend ist, dass eine ärztliche Hörgeräteversorgung vorliegt. Heben Sie also bitte unbedingt das Rezept vom HNO-Arzt auf. Die Höhe der steuerlichen Entlastung errechnet das Finanzamt nach der Höhe Ihres Einkommens, Ihres Familienstandes sowie der Höhe des Eigenanteils ihrer Zuzahlung zu den Hörgeräten.

Unser Tipp:

Als aussergewöhnliche Belastung gelten nicht nur die Kosten von Hörgeräten, sondern auch von anderen gesundheitsbezogenen Investitionen. Sammeln Sie also Rechnungen vom Zahnarzt oder für eine neue Brille und addieren Sie diese Kosten zu den Ausgaben für Ihre Hörgeräte hinzu. Dadurch fällt die steuerliche Entlastung für Sie insgesamt höher aus. Ausserdem können sie Kosten für Reparaturen Ihrer Hörgeräte sowie für Batterien und die Anfahrt zum Hörakustiker oder HNO-Arzt geltend machen. Die entstandenen Kosten sollten sie gründlich dokumentieren, um die Belege bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können.

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